Reiserücktritt & Reisestornierung: Nur im Ausnahmefall kostenlos

Nicht jede Reise, die man bucht, kann man wie geplant antreten. Oft steht der Urlaubsplan schon viele Monate vor Reisebeginn fest und es gibt ausreichend Gelegenheit für unvorhergesehene Hindernisse: Plötzlich auftretende Krankheiten, Änderungen an der politischen Lage oder ein Notfall in der Familie können dazu führen, dass man dem Reiseveranstalter absagen muss. Die sicherste Methode hierfür ist das Einschreiben, da die Zustellung nachweisbar ist. Meist werden aber auch E-Mails und herkömmliche Briefe akzeptiert.

Rücktritt oder Stornierung?

Ob es sich um einen Rücktritt oder eine Reisestornierung handelt, hängt mit dem Grund der Absage zusammen. Normalerweise kann man von einer gebuchten Reise nicht ohne Weiteres zurücktreten, sondern muss sie kostenpflichtig stornieren. Nur dann, wenn man höhere Gewalt als Grund für den Reiserücktritt nachweisen kann, ist das kostenlos möglich. Darunter versteht man unvorhersehbare Ereignisse wie Epidemien, Unruhen oder Naturkatastrophen im Reiseland, die meist mit einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes einhergehen. Persönliche Gründe zählen nicht dazu, auch wenn sie noch so schwerwiegend erscheinen.

Kosten bei Stornierung

Die Höhe der Stornogebühr richtet sich bei den meisten Reiseveranstaltern nach dem Zeitpunkt, zu dem man die Buchung storniert. So ist es zum Beispiel üblich, dass Absagen wenige Tage vor Reisebeginn teurer sind als in den Wochen oder Monaten zuvor. Die genauen Konditionen darf jeder Veranstalter selbst definieren, üblich sind zwischen 20 und 55 Prozent des Gesamtpreises. Nachzulesen sind sie in den Allgemeinen Reisebedingungen des jeweiligen Anbieters. In bestimmten Situationen kann eine Reiserücktrittsversicherung diese Kosten tragen, zum Beispiel bei einem Todesfall in der Familie oder nach einem Unfall.

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