Das Bodenseeschifferpatent – der Bootsführerschein für den Bodensee

Das Bodenseeschifferpatent berechtigt zum Führen eines patentpflichtigen Fahrzeuges auf dem Bodensee, es ist also der Bootsführerschein für den Bodensee. Dazu gibt es die Einteilung in verschiedene Kategorien, u.a. Kategorie A für Fahrzeuge mit Maschinenbetrieb über 6 PS und Kategorie D für Segelfahrzeuge. Die passende Unterkunft für Ihren Aufenthalt am Bodensee finden Sie auf www.hotel-k99.de.

Voraussetzungen

Wer das Patent für das Führen von Motorbooten erwerben möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein, das Patent zum Führen von Segelbooten ist bereits mit 14 Jahren machbar. Beide Patente setzen eine geistige und körperliche Eignung zum Schiffsführer voraus. Theoretische und praktische Prüfung müssen beide innerhalb von 12 Monaten bestanden werden, dann steht einem Bootsausflug am Wochenende oder während dem Urlaub am Bodensee nichts mehr im Wege.

Die Theorieprüfung

Der theoretische Unterricht kann wahlweise in Theoriepräsenzkursen in einer Segelschule stattfinden oder eigenständig, beispielsweise über einen Online-Kurs gelernt werden. In jedem Fall wird die Prüfung im jeweiligen Landratsamt abgenommen. Es handelt sich dabei um einen Multiple-Choice-Test. Für den allgemeinen Teil (Kategorie A, Motorboot) sind 60 Minuten vorgesehen, für den Zusatzteil (Kategorie D, Segelboot) zusätzlich 20 Minuten.

Die praktische Prüfung

Der praktische Unterricht findet in einer Segelschule statt. Die Prüfung nimmt ein vom Landratsamt bestellter Prüfer auf einem Boot der Kategorie ab, für die das Patent erworben wird. Es werden verschiedene Fertigkeiten und Manöver abgefragt, die der Prüfling selbständig durchführen muss. Dazu gehören beispielsweise Anlegen, Ablegen, enges Wenden und Rückwärtsfahren.

Tipp: In Kroatien heißt der Bootsführerschein “Küstenpatent”. Auf der Webseite www.kuestenpatent-kroatien.online erhalten Sie alle Informationen über das kroatische Küstenpatent und können sich für verschiedene Kurse (als Fernkurs oder vor Ort) in deutscher Sprache sowie zur (deutschsprachig betreuten) Prüfung für das Küstenpatent anmelden.